[Pressemitteilung] Kindergeld derzeit alternativlos

Studierende sind finanziell immer noch stark von den Eltern abhängig

Die Bundesregierung plant, das Höchstalter, bis zu dem Kindergeld und Kinderfreibetrag gewährt werden, vom vollendeten 27. auf das vollendete 25. Lebensjahr abzusenken.

Was unter der Überschrift Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen verkauft wird, ist der Abbau einer Sozialleistung, der insbesondere die Eltern studierender Kinder und damit indirekt die Studierenden selbst trifft.

Es ist durchaus wünschenswert, die Studienfinanzierung in eine elternunabhängige Finanzierung umzuwandeln, z.B. durch die Einführung eines höheren und elternunabhängigen BAföGs. Solche Konzepte sind jedoch nicht in Sicht. Studierende sehen sich dagegen durch die Einführung von Studiengebühren, Mittelkürzungen bei den Studentenwerken (und dadurch steigenden Sozialbeiträgen, Miet- und Mensapreisen) sowie durch die generell ansteigenden Lebenshaltungskosten immer stärkeren finanziellen Belastungen ausgesetzt.

Nach wie vor trägt das Elternhaus im Mittel zu 51% (ca. 367 Euro) zum monatlichen Einkommen der Studierenden bei und ermöglicht ein einigermaßen abgesichertes und zügiges Studium. Gerade Studierende aus niedrigen sozialen Schichten, in denen die Eltern ihre Kinder nur mit durchschnittlich 192 Euro monatlich unterstützen können, weisen bereits heute aufgrund von einer Mehrbelastung durch Erwerbstätigkeit eine längere Verweildauer an den Hochschulen auf und würden von der Herabsetzung der Bezugsdauer des Kindergeldes überproportional stark betroffen.

Es fehlen den Studierenden dann 150 Euro jeden Monat“, so Olaf Götze Referent für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende. „Das kann bei bestem Bemühen nicht jeder aufbringen.“

Erschwerend kommt hinzu, dass einige andere Sozialleistungen formal-rechtlich an die Bezugsberechtigung für das Kindergeld gekoppelt sind und somit ebenfalls zwei Jahre eher wegfallen. Dazu gehören der Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente sowohl in der gesetzlichen Renten­versicherung, der Beamtenversorgung und anderen Versorgungssystemen (z.B. Betriebsrenten), der Anspruch auf Steuerklasse II bei Alleinerziehenden und auf Kinderzulagen im Besoldungsrecht bzw. im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, sowie der Anspruch auf Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten welcher für die Kinder ganz wegfällt, für weitere Familienmitglieder kann er sich vermindern.

Bei Abschluss des Studiums waren deutsche Studierende im Jahre 2004 durchschnittlich 28,7 Jahre alt. Auch Bachelor-AbsolventInnen brauchten im Schnitt länger als bis zum 25. Lebensjahr für ihr Studium. „Es ist unter den skizzierten Bedingungen bildungspolitisch und sozial unverantwortlich das Bezugsalter für das Kindergeld herabzusetzen“, so Jan Schwedler, Referent für Sozialpolitik. Der AStA der Universität Münster fordert die Bundesregierung auf, von diesbezüglichen Plänen Abstand zu nehmen oder im Gegenzug die Bedarfssätze des BAföGs an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Studierenden anzupassen, also auf mindestens 720 Euro monatlich.


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