Wenn Wirtschaftsforscher feststellen, dass Nicht-Akademiker mit geringerem Einkommen durch ihre Steuern relativ mehr zur Finanzierung der deutschen Hochschulen beitragen als gut verdienende Akademiker, ist dies zunächst nur ein Hinweis auf ungleiche Bildungschancen, Ungerechtigkeiten im Steuersystem, nicht aber ein Argument zur Erhebung von Studiengebühren. An Hand von Modellrechnungen lässt sich zeigen, dass Studiengebühren entgegen der Annahme ihrer BefürworterInnen kaum zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen werden.
Die Hochschule als öffentliches Gut wird, wie alle anderen öffentlichen Güter, von den Steuerzahler/innen getragen. Hierbei ist es irrelevant, inwiefern der /die Einzelne die Einrichtung nutzt. Wenn behauptet wird, dass nur ein gewisser Teil von der Einrichtung Hochschule profitiert, könnten wir mit dem selben Argument auch alle anderen vom Staat finanzierten Bildungs‑, Sozial- und Kultureinrichtungen abschaffen. Die Höhe der Steuern ist aber im Gegensatz zu der Höhe von Studiengebühren einkommensabhängig. Es wäre also um der Finanzierungsungerechtigkeit in Deutschland entgegenzuwirken und gleichzeitig öffentliche Einrichtungen zu finanzieren sehr viel sinnvoller, den Spitzensteuersatz neu zu überdenken und das Steuersystem einer Reform zu Gunsten der unteren Bevölkerungsschichten zu unterziehen.
[Pressemitteilung] „Momentan zahlt die Krankenschwester dem Arztsohn das Studium.“
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